
Bye, bye Great Britain
Mit dem Jahreswechsel wurde auch aus umsatzsteuerlicher Sicht der Brexit endgültig vollzogen. Obwohl der EU-Austritt schon mit 1.2.2020 erfolgte, galt bis Jahresende eine Übergangsfrist im Bereich der Umsatzsteuer. Seit 1.1.2021 gibt es daher für Unternehmer_innen Weiterlesen…