
NPO und Kommunalsteuer
Von der Kommunalsteuer gänzlich befreit sind lediglich NPOs, die mildtätig und/oder gemeinnützige Zwecke auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altersfürsorge verfolgen. Andere Zwecke – und seien sie auch gemeinnützig Weiterlesen…