Die Antwort auf diese Frage hängt vom jeweiligen Entwicklungsstand der Buchhaltung ab, da sich der Controllinggedanke meistens als Weiterentwicklung der Finanzbuchhaltung ergibt.
Für die Auswahl der optimalen Rechtsform sind jedenfalls Haftungsfragen sowie organisatorische und betriebswirtschaftliche Fragestellungen zu bedenken.
Das Bundesministerium für Finanzen hat eine umfangreiche Information veröffentlicht, wie ein Austritt des Vereinigten Königreiches in Österreich steuerlich zu betrachten ist.
Nachteil der Sollbesteuerung ist, dass der Unternehmer oft die Umsatzsteuer schon an das Finanzamt abführen muss, obwohl der Kunde die Rechnung noch nicht bezahlt hat.