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Werden Abgaben nicht fristgerecht entrichtet, so kann das Finanzamt Einbringungsmaßnahmen (Vollstreckungshandlungen) setzen.
Die Änderung soll laut Regierungsvorlage mit 1.11.2018 in Kraft treten.
Im Geschäftsleben treten, wenn für Geschäfte ein gewisses Vertrauen notwendig ist, oft Vermittler auf, zu denen die Geschäftspartner Vertrauen haben.
Der Begriff „Großreparatur“ wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung genauer definiert.
Manager, Geschäftsführer und Prokuristen sehen sich zunehmend mit persönlichen Haftungsfragen konfrontiert.
Selbständige unterliegen keiner verpflichtenden Arbeitslosenversicherung, können dieser jedoch unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig beitreten.