STEIRER MIKA & COMP.
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Der Aufbau und die Pflege von Kontakten ist für jeden Unternehmer ein wesentlicher Teil seines Erfolges.
Nutzt ein Einzelunternehmer sein Kfz zu weniger als 50 % für betriebliche Zwecke, so befindet sich das Fahrzeug im Privatvermögen des Steuerpflichtigen.
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.
Freiwillige Zuwendungen wie Sponsorzahlungen sind grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig.