Zur besseren Nachvollziehbarkeit haben wir einen Überblick über die derzeitigen Unterstützungsmaßnahmen, in tabellarischer Form für Sie zusammengestellt.
ACHTUNG: Verlängerungsanträge sind über das e-AMS-Konto zu stellen; neue Vorlage für Sozialpartnervereinbarung; ab 1.6.2020 keine rückwirkende Neu-Antragstellung mehr möglich. Verlängerungsanträge sind weiterhin rückwirkend möglich - die Verlängerung ist spätestens drei Wochen nach dem geplanten Beginn der Verlängerung einzureichen.
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Der Nationalrat hat kurz vor der Wahl am 19. September das Steuerreformgesetz 2020, das Abgabenänderungsgesetz 2020 und eine Finanzorganisationsreform beschlossen.