Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde bezüglich Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten bei der Finanz auf Grund der Corona-Krise spezielle befristete Regelungen geschaffen.
Bearbeitet ein Unternehmen mit seinen angebotenen Produkten und Dienstleistungen nur einen bestimmten Teilmarkt oder eine Marktnische, dann spricht man von einer Nischenstrategie.
Auch wenn man bei geringem Einkommen gar keine Einkommensteuer bezahlt hat, ist in bestimmten Fällen eine Steuergutschrift im Zuge der Veranlagung möglich.
Die Richtlinie für die Phase 2 des Fixkostenzuschusses wurde veröffentlicht und bringt viele Verbesserungen mit sich! Jedoch ist hier noch die Zustimmung von der EU ausständig. Daher kann die Phase 2 noch nicht beantragt werden! Die Antragstellung für die Phase 1 wird dadurch nicht beeinträchtigt.