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Wachsen Unternehmen, so nehmen meist auch die bürokratischen Strukturen zu und Entscheidungswege werden lange.
Für eine Nächtigung vom 31.10. auf den 1.11.2018 ist bereits ein Steuersatz von 10 % anzuwenden.
Die Zusammenfassende Meldung ist elektronisch mittels FinanzOnline einzureichen.
Am 1.1.2019 werden wesentliche Bestimmungen des Meldepflicht-Änderungsgesetzes in Kraft treten.