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UNSER STEUERTIPP FÜR AUFGEWECKTE
- Die unentgeltliche Mitarbeit von Angehörigen im Familienbetrieb wird von der Gebietskrankenkasse oft als beitragspflichtiges Versicherungsverhältnis eingestuft. Ein aktuelles Merkblatt der Sozialversicherung bietet eine gute Orientierungshilfe für die Einzelfallbeurteilung.
- Auf der Homepage des Finanzministeriums wird seit 1.1.2016 eine Liste von Scheinunternehmen veröffentlicht. Werfen Sie einen Blick darauf, es kann Sie vor unliebsamen Haftungsfolgen bewahren.
- Das Jahresende rückt näher. Falls Sie schon für Weihnachten planen, ein Tipp von uns: Geschenke für Mitarbeiter sind bis zu € 186,– jährlich lohnsteuerfrei.
Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Wir unterstützen Sie gerne.